Beschreibung
Die Größe der Bodenplatte richtet sich nach folgenden Vorschriften: Mindestvorlagefläche 50 cm nach vorne und mindestens 30 cm zu den Seiten des Feuerraums der Feuerstätte. Gemessen wird jeweils von den Brennrauminnenkanten.
Bodenplatten eignen sich ideal für den Fußbodenschutz, sowie als Funkenschutzplatte.
Bodenplatten eignen sich ideal für den Fußbodenschutz, sowie als Funkenschutzplatte.
Technische Daten
Material
Stahl 2 mm
Glas 6 mm
Glas 6 mm
Höhe x Breite
1100 x 1000 mm
Kante Glas
C-Kante poliert
Oberflächenbeschichtung
Stahl: Senotherm-Lack
Glas: ohne
Glas: ohne